
Hier finden Sie den mit allen Informationen: Elternbrief Irena-Sendler-Schule SJ 2026/27
Unser Bestell- und Abrechnungsverfahren läuft über die Software MensaMax. Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zur Abwicklung:
Füllen Sie bitte die notwendigen Felder aus, die Pflichtfelder sind dabei farbig hinterlegt. Nach erfolgter Eingabe müssen Datenschutzerklärung und AGB abgehakt sein. Füllen Sie bitte die notwendigen Felder sorgfältig aus, die Pflichtfelder sind dabei farbig hinterlegt. Wenn Sie den Vorgang erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren erforderlichen Zugangsdaten. Wenn Sie Ihr Passwort einmal vergessen sollten, können Sie sich jederzeit selbst auch ein neues Passwort zusenden lassen. Wichtig: Bei Geschwisterkindern benötigt jedes Kind eine eigene Registrierung!
Sie können Ihre Essensbestellungen bereits einige Zeit im Voraus tätigen, allerdings müssen Sie die Bestellung spätestens zwei Werktage vor dem Essenstag vorgenommen haben. Das heißt, dass die Bestellung für Montag bereits am Freitag erfolgen muss. Abmeldungen (z.B. aus Krankheitsgründen, Klassenreisen, Ausflüge) können bis morgens 07:45 Uhr online über das Mensa-Max-Konto oder telefonisch über den oben angegebenen Kontakt vorgenommen werden. Zu spät eingegangene Abmeldungen müssen leider berechnet werden. Bitte beachten Sie, dass das Mittagessen bei längerer Abwesenheit Ihres Kindes für den gesamten Zeitraum abgemeldet werden muss.
Es werden regelmäßig zwei unterschiedliche Tagesessen (eines davon ist vegetarisch) angeboten.
Grundsätzlich werden immer einige wenige Essen mehr gekocht, als vorbestellt sind – somit kann für Kurzentschlossene auch noch ein Essen zur Verfügung stehen (solange Vorrat reicht). Aus Gründen der Nachhaltigkeit bitten wir jedoch um Vorbestellung.
Klicken Sie hierzu einfach das ausgewählte Menü an.
Bestelltes Menü erneut anklicken.
Bis um 07:45 Uhr morgens.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nicht abgemeldete Essen auch dann bezahlt werden müssen, wenn Ihr Kind nicht am Essen teilgenommen hat.
Es werden sogenannte RFID-Chips zur Legitimation an der Essensausgabe genutzt. Auf so einem Chip ist lediglich eine Nummer gespeichert. Über diesen kleinen Transponder wird an der Essensausgabe ausgelesen, ob und welches Essen bestellt wurde. Daher muss man den Chip zur Essensausgabe immer dabeihaben. Die Ausgabe erfolgt in der Mensa. Der Chip kostet 5,00 € und wird Ihrem MensaMax Konto belastet. Leider kann Ihr Kind ohne seinen Chip kein Essen ausgehändigt bekommen. Die Vielzahl an vergessenen Chips haben in den letzten Monaten immer wieder zu Verzögerungen in der Schlange geführt.
Beispielrechnung bei einem Betrag von 4,35 € pro Essen: Nachstehend finden Sie unsere Kontoverbindung. Bitte verwenden Sie dieses Konto nicht für andere Zwecke, sondern ausschließlich für die Schulverpflegung: Empfänger: ProCate Professional Catering GmbH IBAN: DE80 2305 1030 0510 8582 69 Bitte beachten Sie, dass Sie unbedingt Ihren Login-Namen als Verwendungszweck verwenden, der Ihnen mit den Zugangsdaten zugesendet wird, da sonst die automatische Zuordnung der Zahlung zu Ihrem Mensakonto scheitert. Sollte Ihr Kontostand unterhalb 15,- € liegen, weist MensaMax Sie auf diesen Umstand in Ihrem Kundenkonto hin. Möchten Sie darüber hinaus eine Hinweismail erhalten, dann müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse unter „MEINE DATEN“ angeben. Da jedes Kind seinen eigenen Verwendungszweck hat, müssen Sie bei mehreren Kindern auch mehrere Überweisungen tätigen.
Nach Ende der Abbestellfrist (07:45 Uhr am Essenstag) ist die Vorbestellung automatisch gebucht und wird Ihrem MensaMax-Guthaben belastet. Damit dies funktioniert, muss das MensaMax-Konto immer mit Guthaben aufgeladen sein. Dazu sollte auf das MensaMax-Konto regelmäßig Geld eingezahlt werden, am sinnvollsten mit einem Dauerauftrag bei Ihrer Bank. Der Preis für das Essen beträgt 4,70 € incl. MwSt..
Teilnahme pro Woche: 5 Tage
Betrag pro Woche: 23,50€
Betrag pro Monat: 94,- €
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor Ablauf der Kostenübernahme, um eine Verlängerung, sonst müssen Sie wieder den vollen Preis bezahlen. Ein Förderantrag hat hinsichtlich Ihrer Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung, d.h. auch wenn sie einen Antrag gestellt haben, müssen Sie zunächst die vollen Kosten bezahlen. Nur wer bei uns einen aktuellen Bescheid vorgelegt hat, kann nach dem BuT abgerechnet werden und damit ein kostenfreies Mittagessen erhalten. Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns bzw. unseren Caterer ProCate wenden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) anspruchsberechtigte Kinder ein kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen erhalten. Dazu nutzen Sie bitte folgendes Formular: Antrag auf Kostenübernahme für das Mittagessen.
