Die Maskenpflicht gilt künftig ab Klasse 5 auch im Unterricht und im Ganztag an den weiterführenden Schulen
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
ab Montag, den 2. November 2020, wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auch auf den Unterricht und die Ganztagsangebote ab Klasse 5 erweitert. Damit wird das an den Schulen ohnehin geringe Risiko einer Krankheitsübertragung noch einmal deutlich verringert.
Gerade für jüngere Schülerinnen und Schüler ist diese erweiterte Maskenpflicht zugleich eine Belastung. Das gilt umso mehr, weil wir bis weit in den Nachmittag Unterricht und Betreuung anbieten. Um die Belastung aller Beteiligten zu verringern, dürfen Schülerinnen und Schüler auch weiterhin in den Pausen außerhalb des Schulgebäudes ihre MNB absetzen. Voraussetzung dafür ist es, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird und dass man sich an einem Platz aufhält und nicht umhergeht.
Bei Regenpausen gilt aber ohne Ausnahmen die Maskenpflicht.
Die Aufteilung der Jahrgänge auf Pausenbereiche bleibt unverändert.
Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für den Sport-, Theater- und Musikunterricht, wo die MNB abgenommen werden darf, wenn ein Mindestabstand von 2,5 Metern in geschlossenen Räumen bzw. ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Freien eingehalten werden kann. Überdies können die Schülerinnen und Schülern in allen Prüfungen, Präsentationen und Klausuren dann die MNB abnehmen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.