Welche präventiven Maßnahmen können an Schulen ergriffen werden?

Alle Schulen verfügen über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um für Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beteiligten ein gesundes Umfeld zu gewährleisten.

Darüber hinaus werden an Schulen wichtige Verhaltensregeln vermittelt und gelebt!

Alle Beschäftigten der Schulen sowie der Träger des Ganztags, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren regelmäßig an den Schulen arbeitenden Personen müssen sorgfältig die Hygienehinweise der Hamburger Gesundheitsbehörde bzw. des Robert-Koch-Instituts beachten (siehe www.infektionsschutz.de/hygienetipps). Schulleitungen sowie Pädagoginnen und Pädagogen gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.

Insbesondere geht es um die Einhaltung folgender Hygienemaßnahmen:

  • keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
  • mit den Händen nicht das Gesicht berühren, insbesondere nicht Mund und Nase
  • ein bis zwei Meter Abstand zu Menschen mit Erkrankungsanzeichen halten – unabhängig von der Krankheit
  • regelmäßig und sorgfältig mindestens 20 Sekunden lang mit Seife bis zum Handgelenk die Hände waschen.
  • vor dem Essen in der Kantine müssen sich alle Essensteilnehmenden die Hände waschen
  • öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen
  • Korrekt husten und niesen: Niesen in die Armbeuge, Husten in Taschentücher, Taschentücher dann umgehend entsorgen und die Hände mit Seife waschen,
  • Handtücher und Stifte nicht gemeinsam nutzen.

Hände waschen sowie Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen!

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